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IGeL Individuelle Gesundheitsleistungen


Krankheitsfrüherkennung von Eierstockkrebs - Ärzte missachten Evidenz (12.8.12)
Mehr Wirtschaft als Gesundheit - Staatliche Förderung für IgeL (9.8.12)
Weniger operieren bei lokal begrenztem Prostatakarzinom (25.7.12)
Öffentliche Förderung des Verkaufstrainings für IGeL-Angebote. Als ob es um Kekse oder den Brustumfang von Kleiderpuppen ginge. (16.6.12)
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Öffentliche Förderung des Verkaufstrainings für IGeL-Angebote. Als ob es um Kekse oder den Brustumfang von Kleiderpuppen ginge.

Artikel 2135 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)-Angebote in Arztpraxen sind zum überwiegenden Anteil ohne Nutzen und nicht selten mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Das gilt insbesondere für Früherkennungsuntersuchungen, die häufig als IGeL angeboten werden, etwa bei vaginalen Ultraschalluntersuchungen (VUS) oder bei derPSA-Wert-Bestimmung (PSA = Prostata-spezifisches Antigen) als Krebsvorsorge. Für welche Leistungen dies sonst noch wissenschaftlich eindeutig belegt ist, kann bei Bedarf jedermann, also auch Berliner Ministerialbeamte, auf einer seit einiger Zeit frei zugänglichen Website "IGeL-Monitor" des Medizinischen Dienstes des Sptzenverbandes GKV Bund (MDS) nachlesen.

Ein Anlass sich sachkundig zu machen hätte jetzt für die zuständigen Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bestanden als sie die parlamentarische Anfrage der GRÜNEN-Abgeordneten Biggi Bender beantworten mussten. Deren Frage lautete: "Wie begründet die Bundesregierung die Förderung von Praxiscoachings durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Vertragsarztpraxen zur Maximierung des Praxisgewinns mit IGeL-Angeboten … bei denen in der Schulung laut Homepage des Anbieters u.a. gedankliche Barrieren des Verkaufenmüssens gegenüber den Patientinnen und Patienten ('Mir wäre diese Leistung aber zu teuer') abgebaut werden sollen und in denen 'einfache und unaufdringliche Formulierungen' vermittelt werden, 'mit denen sie ihre Patienten leicht und schnell vom Sinn und Nutzen einer Selbstzahler-Leistung überzeugen'".

Am 13. Juni 2012 antwortete der Wirtschaftsstaatssekretär. Die Kernsätze seiner Antwort lauten:

• Die Zuschüsse dienen zur Förderung des unternehmerischen Know-hows kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen. Dazu gehört auch der Kreis der Freien Berufe - also auch Ärzte.
• "Maßnahmen der Verkaufsoptimierung fallen in den Bereich der Verbesserung von Vertrieb und Umsatz eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Praxis." Andere Berufsgruppen wie z.B. Einzelhandelsberufstätige erhielten auch Maßnahmen "zu Ladengestaltung, Vertrieb oder Warenpräsentation" gefördert.
• Bei der Überprüfung der Förderfähigkeit "werden die konkrete Produkte und Dienstleistungen, die die geförderten Unternehmen anbieten, nicht bewertet" - außer es ginge um Drogen.
• Die Förderung enthebe die Ärzte natürlich nicht von ihren berufs- und sozialrechtlichen Pflichten gegenüber ihren PatientInnen. Und hier wären z.B. die Ärztekammern zuständig.

Spätestens mit der ministeriellen Gleichstellung von Ärzten mit normalen mittelständischen Unternehmern, also z.B. mit REWE- oder ESPRIT-Einzelhändlern sollte Ärzten klar werden, dass sie mit dem offensiven Ausbau ihrer IGeL-Angebotspalette nicht nur problematische kommerzielle Interessen verfolgen, sonderen vor allem auch Patienten gesundheitlich und finanziell schädigen und das Arzt-Patientverhältnis zerstören.

Vielleicht hätte der antwortende Staatssekretär aber auch seinen Minister fragen sollen. Als gerade nicht praktizierender Arzt hätte Herr Rösler ja vielleicht zumindest etwas gegen die Gleichstellung mit Einzelhändlern eingewandt!?

Das Antwortschreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bernhard Heitzer und die komplette Fragen der Bundestagsabgeordneten Bender gibt es kostenlos.

Bernard Braun, 16.6.12