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GKV
Risikostrukturausgleich RSA


25 Jahre Wettbewerb in der GKV aus Sicht des Bundesversicherungsamts: Weder Silber und gleich gar nicht Gold. (6.4.18)
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Bundesverfassungsgericht billigt Risikostrukturausgleich (30.7.2005)

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Bundesverfassungsgericht billigt Risikostrukturausgleich

Artikel 0048 Die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen den Risikostrukturausgleich (RSA) in der Gesetzlichen Krankenversicherung gescheitert. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts verkündete am 18. Juli 2005 seine einstimmig gefällte Entscheidung. Danach steht der RSA im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes zur bundesstaatlichen Finanzverfassung. Weiterhin stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das RSA-Reformgesetz von 2001 und die geplante Einführung eines morbiditätsorientierten Ausgleichs (Morbi-RSA) mit dem Grundgesetz konform sei. Der Risikostrukturausgleich verwirklicht nach Ansicht des Gerichts den sozialen Ausgleich in der GKV im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes kassenartenübergreifend und bundesweit. Dies umfasst auch die Einbeziehung der Versicherten in den neuen Bundesländern in den gesamtdeutschen Solidarverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 13,6 Milliarden Euro zwischen den Krankenkassen transferiert, wobei insbesondere die AOKs Nutzniesser und Betriebskrankenkassen (mit 9,1 Mrd Euro Zahlungen) Geber waren.

Hier ist das Karlsruher Urteil im Wortlaut

Nähere Infos der AOK zum aktuellen und geplanten Risikostrukturausgleich
Ein Aufsatz von Susanne Erbe vom Hamburger Weltwirtschaftsarchiv: "Hat sich der Risikostrukturausgleich in der GKV bewährt?

Gerd Marstedt, 30.7.2005