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GKV
Rechtliche Regelungen


EU-GH und Dextro Energy: Auch wenn positive Wirkungen nachgewiesen sind, kann gesundheitsbezogene Werbung unzulässig sein (20.3.16)
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Wozu diente die Altersgrenze für Vertrags(zahn)ärzte und warum ist ein EuGH-Urteil zu einem alten SGB V-Paragraphen interessant? (19.1.10)
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Hand- oder Elektrobetrieb: Wo endet für eine Krankenkasse die gesetzliche Pflicht, die Selbständigkeit von Behinderten zu fördern? (5.11.09)
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"GKV-Beitragssatz sinkt bald auf 10%" - Mögliche Konsequenzen eines Urteils des Bundessozialgerichts!? (7.5.09)
§ 73 Abs. 8 SGB V: Umfassende Arzneimittel-Informationspflichten von Kassenärztlichen Vereinigungen und GKV gegenüber Ärzten. (27.1.09)
LSG Hessen: Grenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Hilfsmittelkatalogs bei Mitteln zum Behinderungsausgleich. (26.8.2008)
Bundesverfassungsgericht: GKV-Kasse muss ausdrücklich und umfassend die gesundheitlichen und sozialen Umstände von Versicherten berücksichtigen. (30.4.2008)
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Solidarprinzip

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Was nützen Gesetze und Rechte, wenn diejenigen, die sie nötig haben, davon nichts wissen? - Abhilfe ist möglich!

Artikel 0724 Ohne Zweifel ist das deutsche Sozialsystem einer der am meisten durch Gesetze und die Rechtsprechung verrechtlichten Politikbereiche. Dem Vorteil der auch durchaus schon kritisch reflektierten Verrechtlichung, Eindämmung von Willkür, verbriefte Ansprüche, Transparenz von Rechten und Pflichten, stehen Nachteile gegenüber zu denen u.a. die Unübersichtlichkeit und Unverständlichkeit der gesetzlichen Normen und Bestimmungen oder eine damit verbundene Bürokratisierung gehören.

Das bisher Gesagte gilt in besonderem Maße für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des maßgeblich durch sie bestimmten Versorgungs- und Behandlungssystem. Dies ist insofern ein besonderes Problem, weil die erwähnten Schwachstellen verrechtlichter Systeme im Falle der GKV fast 90 % der Bevölkerung und die dort vollständig versicherten benachteiligten sozialen Schichten der Bevölkerung trifft. Da diese Schichten meist mehrfach benachteiligt sind, d.h. neben ihren überdurchschnittlichen Erkrankungsrisiken auch oft bildungsmäßig benachteiligt sind, gehört die Unkenntnis von gesetzlich verbrieften Rechten zu dem an anderer Stelle beschriebenen soziale Dilemma dieser Bevölkerungsgruppe und spitzt es weiter zu.

Aber auch manche anderen, wissenschaftlichen und politischen Akteure im Gesundheitsbereich verlieren in der raschen Abfolge von gesundheitspolitischen Gesetzen, Verordnungen und Novellierungen schnell den Überblick darüber was galt und gilt und woher manche Vorschrift oder Regulationswut oder -zurückhaltung rührt. Zumindest für die letzten rund 40 Jahre kann die Lektüre der von Johannes Steffen erstellten "Sozialpolitischen Chronik. Die wesentlichen Änderungen in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Sozialhilfe (HLU) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende - von den siebziger Jahren bis heute" mit dem derzeitigen Stand vom Juli 2006 den verlorenen Überblick und das Grundverständnis auch für nicht auf Sozialrecht spezialisierte Volljuristen (wieder)-verschaffen. Steffen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bremer Arbeitnehmerkammer, hat sämtliche für die jeweiligen Sozialversicherungsträger und Institutionen relevanten gesetzlichen Regelungen in knappen und nicht nur für ExpertInnen verständlichen Worten zusammengefasst. Der Darstellungszeitraum reicht für die Arbeitslosenversicherung bis 1969, für die Rentenversicherung bis 1978, die Krankenversicherung bis 1977, die Pflegeversicherung bis 1995, die HLU bis 1982 und die Grundsicherung für Arbeitsuchende bis 2005 zurück.
Für die Gesetzliche Krankenversicherung wird es demnächst im Bereich "Meilensteine" des "Forum-Gesundheitspolitik" eine Erweiterung der Darstellung u.a. von gesetzlichen Bestimmungen bis weit in das 19. Jahrhundert zurück geben.

Die 81 Seiten umfassende "Sozialpolitische Chronik" kann als PDF-Datei auf der Website der Arbeitnehmerkammer Bremen herunterladbar.

Bernard Braun, 7.6.2007