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GKV
Kassenwettbewerb


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MDK: Unabhängigkeit und sozialmedizinische Kompetenz versus Wettbewerbsassistenz

Artikel 0277 Im Zuge der verstärkten Standardisierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im deutschen Gesundheitswesen, der darauf mit basierenden erweiterten Möglichkeiten Qualitätssicherung und Begutachtung im ambulanten und stationären Bereich zu betreiben und mit den gesetzlich erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen für Verträge mit ausgewählten Leistungsanbietern, entwickelte sich der "Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)" zu einem vielfach präsenten und potenten Akteur im Gesundheitswesen.

Lange weitgehend ausgeklammert aus den unterschiedlichsten Ansätzen zu einer stärkeren Wettbewerbsorientierung des Systems der sozialen Krankenversicherung hat der in dieser Form seit 1.1. 1989 existierende MDK die Funktion einer unabhängigen Begutachtungs- und Beratungsinstitution der Gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Seine Auftraggeber sind die einzelnen Kranken- und Pflegekassen. Deren Wettbewerb berührt auf vielfältige und widersprüchliche Weise die Aufgaben, die Arbeitsweise, die Beziehungen zu den Krankenkassen, zu den Versicherten, zu den medizinischen Dienstleistern und auch die Unabhängigkeit des MDK.

Jens-Uwe Niehoff, bis 1995 Direktor des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie an der Charité und danach auch zeitweise in einem regionalen MDK tätig, untersucht und diskutiert in einem umfangreichen als PDF-Dokument erhältlichen Gutachten mit dem Titel "Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zwischen Korporatismus und Wettbewerb" die sich derzeit vollziehenden widersprüchlichen Entwicklungen im Verhältnis von Krankenversicherung, Krankenkassen und MDK. Dabei steht der Zusammenhang mit dem zunehmenden politisch gewünschten Wettbewerb der einzelnen Kassen untereinander im Vordergrund.

Im Ergebnis wird die Auffassung vertreten, dass der MDK als Institution der Krankenversicherung solange unverzichtbar sein wird, wie eine sozial undiskriminierte, nach Maßgabe sozialer Lebenslagen und regionaler Bedingungen allgemein zugängliche und am individuellen Bedarf orientierte Versorgung für alle Bürger unabhängig von Geschlecht, Alter, Einkommen und ethnischer Zugehörigkeit als politisches Ziel hinreichend konsensfähig ist.

Vor allem diese Ziele machen eine unabhängige Institution notwendig, die
• in den Sachfragen der medizinischen Versorgung individueller Patienten und
• in den Fragen der Gestaltung von effektiven, d.h. an Zielen orientierten Versorgungsstrukturen und -prozessen professionell sozialmedizinisch und gesundheitswissenschaftlich und vor allem
• interessenunabhängig Expertisen erstellt und Kontrollen durchführt.

Angesichts des Wettbewerbsdrucks auf die einzelnen Kassen sieht Niehoff im Interesse der Versicherten die Notwendigkeit die Relationen zwischen den Aufgaben in der medizinischen Begutachtung bzw. Beratung einzelner Leistungsfälle und in der sozialmedizinischen Beratung der heranwachsenden und übergreifenden systembezogenen Problemstellungen für die Versicherten neu zu bestimmen. Die wichtigsten Gründe hierfür ergeben sich aus den Veränderungen der Eigentumsformen und der Eigentümerbeziehungen sowie den nachfolgenden sich neu etablierenden Interessengeflechte im Gesundheitssystem. Hierzu bedarf es der Weiterentwicklung eines rechtlichen Ordnungsrahmens, der den MDK in seiner unabhängigen, wettbewerbsneutralen und überregionalen Arbeitsfähigkeit stärkt und ihn als eine Institution der Mitglieder der Krankenversicherung schärfer profiliert und normiert.

Offizielle Informationen über Struktur und Aufgaben des MDK auf der MDK-Homepage.

Bernard Braun, 2.11.2006