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Neues von der sozialen Selbstverwaltung mit Sozialwahlen im hundersten und sechzigsten Jahr ihres Bestehens und Wiederbestehens

Artikel 2260 100 oder 60 Jahre alt sind nicht sehr viele politische, wirtschaftliche oder soziale Institutionen auf deutschem Boden. Die soziale Selbstverwaltung gehört dazu und kann in diesem Jahr 100 Jahre gesetzliche Verankerung in der 1913 verabschiedeten Reichsversicherungsordnung (RVO) und 60 Jahre Re-Etablierung in der alten BRD nach ihrer unter dem NS-Regime erfolgten faktischen Abschaffung feiern.

Zu so vielen Jahren normativer und faktischer Existenz gehören natürlich auch mehr oder weniger radikale Zweifel an ihrem Nutzen, ihrer Funktionsweise und den Selbstverständnissen der dort ehrenamtlich Tätigen. Zu einem Hauptproblem gehört nach den Erkenntnissen der wenigen wissenschaftlichen Studien über die Selbstverwaltung in der jüngeren Vergangenheit (vgl. hierzu u.a. die unter dem Suchbegriff Selbstverwaltung in diesem Forum zu findenden Studien) bereits die mangelnde Transparenz über diesen Modus der Repräsentation der Versicherteninteressen und vor allem über deren reale Arbeit.

Eine ForscherInnengruppe der Universität der Bundeswehr in München veröffentlichte im Juni 2013 nun die aktuellste Untersuchung. Innerhalb des von der Hans Böckler Stiftung geförderten Projekts "Soziale Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Ökonomische und soziale Handlungsperspektiven für Versicherte und Arbeitnehmer" führten die Münchner WissenschaftlerInnen mit 57 ehrenamtlichen Arbeitnehmer-Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern aller Kassenarten umfangreiche mündliche qualitative Interviews und rundeten diese Gespräche noch durch drei projektbegleitende Workshops ab. Anders als einer Reihe anderer Studien ging es ihnen dabei vorrangig um das ökonomische Steuerungspotential.

Neben zahlreichen alten wie neuen Detailerkenntnissen halten sie "die Notwendigkeit, die Steue-rungsvoraussetzungen der sozialen Selbstverwaltung künftig klarer darzustellen" für "ein entscheidendes Ergebnis" der Untersuchung. "Ziele und Zwecke müssen operationalisiert und Instrumente zur Steuerung identifiziert werden. Nur so kann Selbstverwaltung integrativ-ergänzend zwischen staatlicher Regulierung und dezentraler wettbewerblicher Steuerung über den Markt ihr Steuerungspotential ausschöpfen." Diese Studie bestätigt auch nachdrücklich eines der Dauerdefizite der Selbstverwaltung bzw. Selbstverwalter, nämlich "die zweckadäquate Rekrutierung und Ausbildung geeigneter Handlungs- und Entscheidungsträger sowie die Interaktion und Vernetzung aller Beteiligten".

Kritisch zusammengefasst: "Es gibt derzeit keine hinreichend operationalisierten Ziele, die das Handeln der Selbstverwalter ausrichten und über eine Wahlperiode hinweg für diese selbst oder Außenstehende (Listenträger, Versicherte) als Grundlage für einen Bewertungsmaßstab über das Ausmaß der Zielerreichung dienen könnten."

Hieraus erklärt sich in der Wahrnehmung der interviewten Selbstverwalter auch das Nebeneinander von pessimistischen (Selbst-)Einschätzungen der Bekanntheit und aktiven Akzeptanz in der Versichertenschaft der gesetzlichen Krankenkassen und der hohen positiven Bewertung der sozialpolitischen Bedeutung der Tätigkeit von versichertennahen Selbstverwaltern für die Gestaltung des Sozialstaats.

Die vielen Hinweise was und wie in der sozialen Selbstverwaltung angesichts fehlender wirkungsvollerer Alternativinstrumente für denselben Zweck eigentlich mit dem entsprechenden "guten Willen" und einer Menge sozialer Phantasie verändert werden könnte, fassen die Autoren folgendermaßen zusammen: "Um die soziale Selbstverwaltung aus ihrem öffentlichen Schattendasein hervor zu holen, scheint insbesondere eine Transparenzoffensive empfehlenswert. Über Printmedien, elektronische Medien, Veranstaltungen und persönliche Kontakte können Selbstverwalter versuchen, mehr Versichertennähe und Transparenz zu schaffen. Bereits eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und eine professionelle Vernetzung aller Akteure kann zu jener Kompetenzsteigerung der Selbstverwalter beitragen, die es ihnen ermöglicht, Handlungsfelder für sich zu identifizieren, Hemmnisse abzubauen und die eigene Handlungskompetenz zu stärken."

Zusammen mit zwei anderen in den letzten Jahren veröffentlichten Studien, Berichten und Gutachten liegt für diejenigen, die an einer wirklichen Re-Vitalisierung der sozialen Selbstverwaltung und auch einer Intensivierung der Legitimation und Bekanntheit der Selbstverwaltung durch kompetitive Sozialwahlen interessiert sind, facettenreiche Erkenntnisse vor. Gemeint ist zum einen das bereits 2008/09 erschienene, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellte Gutachten Zur Modernisierung der Sozialwahlen der Gutachtergruppe Bernard Braun, Tanja Klenk, Winfried Kluth, Frank Nullmeier und Felix Welti. Zum anderen ist dies der im September 2012 erschienene Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu den Sozialwahlen 2011. Wer sich von dem etwas spröden Titel nicht abschrecken lässt, findet im Teil D "Stärkung der Selbstverwaltung, mehr Transparenz, Weiterentwicklung des Sozialwahlrechts und eine Optimierung der Kosten" viele größere und kleinere Reformideen.

Die rund 80 Seiten lange Studie "Soziale Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung" von Katharina Baumeister, Andreas Hartje, Nora Knötig und Thomas Wüstrich ist als Arbeitspapier 277 der Hans Böckler Stiftung erschienen und komplett kostenlos erhältlich.

Bernard Braun, 6.8.13