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Neues Gutachten des Sachverständigenrates schlägt umfassende Reformen und Neuerungen im Gesundheitssystem vor

Artikel 0769 Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat jetzt sein neues Gutachten vorgelegt.
Unter dem Titel "Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung" präsentieren die sieben Mitglieder des Rates auf über 900 Seiten eine Vielzahl von Empfehlungen zur Reform der bestehenden Versorgungsstrukturen, aber auch Anregungen zu Forschungsaktivitäten und Modellvorhaben.

Dabei werden auch Themen aufgegriffen und Vorschläge unterbreitet, die den Status quo nachhaltig in Frage stellen und daher kaum auf ungeteilte Zustimmung stoßen werden. Hierzu zählt etwa der Vorschlag, die etablierten Tätigkeitsverteilungen und Zuständigkeiten der verschiedenen Gesundheitsberufe zu überdenken und den nicht-ärztlichen Berufen, insbesondere im Pflegebereich, größere Kompetenzen als bislang zuzuerkennen. Ebenso kontrovers dürfte auch die Anregung zur Einführung eines qualitäts-orientierten Vergütungssystems ("Pay for Performance", kurz: "P4P") sein.

In insgesamt fünf übergeordneten Kapiteln wird nach einer überaus detaillierten und umfassenden Darstellung des internationalen Forschungsstands Bilanz gezogen über die Situation im deutschen Gesundheitssystem und eine Vielzahl von Innovations- und Reform-Vorschlägen dargelegt.

Kapitel "Qualität und Sicherheit: Angemessenheit und Verantwortlichkeit in der Gesundheitsversorgung": Hier wird eine inhaltliche Weiterentwicklung der Qualitätsberichte für Kliniken nahegelegt, in denen auch risikoadjustierte Outcomes dargestellt werden. "Die gegenwärtige Diskussion zur Weiterentwicklung des Qualitätsberichtes nach § 137 SGB V ist daher zu unterstützen. Es muss sichergestellt sein, dass die verwendeten Indikatoren die gesamte Versorgungskette abbilden, sowohl Prozess- als auch Ergebnisqualität umfassen, sich auf Routine-, aber auch klinische Daten stützen, Fehlanreize ausschließen (Risikoadjustierung) und eine Manipulation erschweren." (Langfassung, S.47f) Zumindest langfristig wird auch die Einführung von P4P-Elementen nahegelegt, dazu "empfiehlt der Rat die schrittweise Einführung von Elementen dieser Vergütungsform mit Pilotierung und intensiver Evaluation. Um klarzustellen, dass es in erster Linie um die Qualität der Versorgung geht, ist der Begriff 'Qualitäts-bezogene Vergütung' vorzuziehen." (Langfassung, S. 602)

Kapitel "Die Entwicklung der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe als Beitrag zu einer effizienten und effektiven Gesundheitsversorgung": Hier wird zunächst recht deutliche Kritik geübt an der gegenwärtigen Arbeitsteilung innerhalb der Gesundheitsberufe. "Die Verteilung der Tätigkeiten zwischen den Berufsgruppen entspricht nicht den demographischen Entwicklungen sowie den Veränderungen im Morbiditätsspektrum und hält den neuen strukturellen Anforderungen, insbesondere einer sektorübergreifenden Versorgung nicht stand. Der Prozess der Arbeitsteilung zwischen Ärzten und der Pflege ist durch Rechtsunsicherheit gekennzeichnet und die interprofessionelle Standardisierung von Arbeitsabläufen zu wenig ausgeprägt. Darüber hinaus bestehen eine nicht immer effiziente Arztzentriertheit der Krankenversorgung sowie Ausbildungsmängel. So werden die Gesundheitsberufe nicht adäquat auf die Zusammenarbeit mit anderen vorbereitet." (Langfassung, S. 39)

Bei den dann unterbreiteten Veränderungsvorschlägen wird eine allmähliche und in mehreren Schritten zu vollziehende "stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Gesundheitsberufe" empfohlen. Dabei werden explizit der Bereich der Prävention genannt, technik-gestützte Aufgaben und vor allem auch die Pflege. "Die Übertragung internationaler, teilweise sehr weitreichender Modelle wie die advanced nursing practice (z. B. nurse practitioners) ist dabei zu prüfen. In Zukunft sollte die Pflege eigenständig pflegerische Bedarfe einschätzen, Interventionen durchführen und die Resultate der pflegerischen Versorgung verantworten. Die Verordnungsfähigkeit für Pflegebedarfsartikel sollte in die Hand der Pflege gelegt werden." (a.a.O.) Schließlich wird auch eine Neuordnung der medizinischen Ausbildung angeraten und eine Integration von Pflegewissenschaften und -praxis, Physiotherapie, Logopädie und anderen Gesundheitsberufen.

In weiteren Kapiteln setzt sich das Gutachten auseinander mit dem Thema "Krankenhauswesen: Planung und Finanzierung" und plädiert für einen Umbau der Krankenhausfinanzierung, eine Öffnung des Fallpauschalen-System in den Krankenhäusern auch für den Preiswettbewerb und einen Rückzug der Länder aus der Finanzierung der Krankenhaus-Investitionen. Hier sollten sich Krankenkassen zukünftig stärker beteiligen. Weitere Kapitel des Gutachtens beschäftigen sich mit der Integrierten Versorgung in der GKV und der Primärprävention in vulnerablen Gruppen, wobei unter anderem Arbeitslose, sozioökonomisch benachteiligte Ältere und Wohnungslose genannt werden. In diesem Zusammenhang wird der Abbau sozial und durch Geschlecht bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen explizit als Ziel hervorgehoben.

Mitglieder des SVR und Autoren des Gutachtens sind: Gisela C. Fischer, Gerd Glaeske, Adelheid Kuhlmey, Matthias Schrappe, Rolf Rosenbrock, Peter C. Scriba und Eberhard Wille
Hier findet man Downloads bisheriger Gutachten

Gerd Marstedt, 3.7.2007