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Vorschläge von der Union für ein GKV-Versorgungsgesetz: Mehr Fragen als Antworten - aber für die CDU ganz schön mutig!

Artikel 1896 Philipp Rösler hat schon vor Monaten für dieses Jahr ein GKV-Versorgungsgesetz angekündigt, das sich der Modernisierung der Versorgungsstrukturen unseres Gesundheitswesens widmen soll. Bislang hat er auch nicht ansatzweise erkennen lassen, in welche Richtung diese Reform gehen soll. Wahrscheinlich hat er noch überhaupt keinen Plan.
Eigentlich wäre das eine gute Gelegenheit für die Oppositionsparteien, den Gesundheitsminister mit eigenen Vorschlägen zur Bewältigung von Problemen in der medizinischen Versorgung vor sich her zu treiben. Die Entschließung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Juni 2010, die auf eine Reform der Bedarfsplanung und Sicherstellung der Versorgung drängt, wäre da ein prima Aufhänger gewesen Aber auch von der SPD, den Grünen und den Linken ist dazu außer wolkigen Phrasen nichts gekommen.

Stattdessen hat der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jens Spahn die Chance genutzt und den Grundsatz von Altmeister Heiner Geißler befolgt, um politisch erfolgreich zu sein, müsse man Themen besetzen. Spahn hat, in Abstimmung mit seinem CSU-Kollegen Johannes Singhammer, "14 Vorschläge für eine Reform der medizinischen Versorgung in Deutschland" vorgelegt, in der von einigen überkommenen Positionen der Union zum ordnungspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung Abschied genommen wird. Noch vor wenigen Jahren wäre er mit einer solchen Reformagenda in seiner Partei völlig isoliert gewesen. Schon deshalb lohnt sich die Auseinandersetzung mit seinem Papier, das eigentlich nur bereits vorliegende Vorschläge der GMK und aus dem GKV-Bereich paraphrasiert.

Spahn macht, mal relativ konkret, mal nur schlagwortartig folgende Vorschläge und rennt auch offene Türen ein, indem er mitunter nur die konsequente Anwendung bereits geltender Regelungen fordert:

• Auf Landesebene sollen regionale Ausschüsse zu Versorgungsplanung eingerichtet werden, denen die Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesärztekammern, Landeskrankenhausgesellschaften sowie die zuständigen Landesministerien angehören. Patientenvertreter und Kommunen sollen beratend teilnehmen. Diese Ausschüsse Planungsbezirke festlegen, die gewünschte Arztdichte in der primär- und fachärztlichen Versorgung festlegen, über die Einbindung von Krankenhäusern in die ambulante Versorgung befinden und die notärztliche Versorgung regeln. Der Ausschuss kann Strukturfonds zur Förderung unterversorgter Gebiete einrichten.
• Für die Vergütung von Ärzten und Krankenhäusern an der "Sektorengrenze" soll ein einheitlicher Ordnungs- und Vergütungsrahmen geschaffen werden.
• Zum Abbau von Über- und Unterversorgung werden Instrumente vorgeschlagen, die entweder schon gibt oder schon gegeben hat. So sollen die von Herrn Rösler abgeschafften Sicherstellungszuschläge wieder eingeführt werden.
• Auch in der Kooperation von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern wird nicht mehr als die Nutzung bereits geltender Bestimmungen gefordert (u. a. flexible Gestaltung der Arbeit niedergelassener Ärzte in Krankenhäusern, Verbesserung des Entlassmanagements).
• Medizinische Versorgungszentren sollen stärker gefördert werden, ihre Rechtsform soll auf GmbHs beschränkt und die Leitung dieser Einrichtung "rechtlich wie praktisch" in ärztlicher Hand liegen. Das ist faktisch ein Placebo für die unter Ärzten verbreitete Angst vor einer Übernahme des MVZ-Geschäfts durch Krankenhauskonzerne, die mit Sicherheit Mittel und Wege finden würden, diese Bestimmungen in ihrem Sinn auszuhebeln.
• Die Attraktivität des Arztberufes soll durch eine Reform der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und einen Wegfall der Mengensteuerung in unterversorgten Gebieten gefördert werden.
• Der Nachwuchsförderung und Weiterbildung von Ärzten wird breiter Raum gewidmet. Die Zahl der Medizinstudienplätze soll erhöht und bei der Zulassung zum Medizinstudium sollen spezifische Berufs- und Ausbildungserfahrungen stärker berücksichtigt werden. Es soll eine "Landarztquote" von 5 Prozent der Medizinstudenten eingeführt werden, die sich vorab zu einer Arbeit in ländlichen Regionen verpflichten. Ferner werden eine Verbesserung der Weiterbildung zum Facharzt und familienfreundliche Arbeitszeiten in Krankenhäusern gefordert, ohne dass die näher konkretisiert wird.
• Die vertragsärztliche Vergütung soll vor allem durch eine Stabilisierung der Regelleitungsvolumina neu geregelt werden, die nicht durch extrabudgetäre Leistungen geschmälert werden sollen. Dass die auf eine Zementierung des Kollektivvertragssystems hinausläuft, wird nicht weiter thematisiert.
• Der Gemeinsame Bundesauschuss wird zu Recht wegen seiner "hinhaltenden bis blockierenden Position" zur Delegation ärztlicher Leistungen an medizinische Fach- und Hilfsberufe kritisiert. Das müsse man jetzt gesetzlich regeln. Außerdem müsse die Telemedizin stärker gefördert und ausgebaut werden.
• Die Hausärzte sollen durch die Trennung in haus- und fachärztliche Budgets gestärkt werden. Die KV-Vorstände sollen aus drei Personen bestehen, von denen eine von den Hausärzten benannt wird. Das ist in vielen KVen bereits die übliche Praxis.
• Die erlebte Versorgungsrealität der Patienten soll durch 2-Bett-Zimmer und verringerte Wartezeiten auf einen Facharzttermin verbessert werden.
• De Forderung nach einem Schutz des Begriffs "Schönheitschirurgie" und dem Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen mag berechtigt sein, mutet aber im Zusammenhang mit einer GKV-Reform seltsam an.
• In der kassenzahnärztlichen Versorgung sollen ebenso wie bei den Kassenärzten die grundlohnorientierte Budgetierung und die kassenspezifischen Pauschalierungen abgeschafft werden.
• Das spannende Thema "Selektiv- und Kollektivverträge" kommt zum Schluss. Dabei beschränkt sich Spahn weitgehend auf Prüfaufträge, wie die, ob Kollektiv- die Selektivverträge ergänzen oder ersetzen sollen. Auch die Forderung nach einer Reform der Budgetbereinigung bleibt als solche im Raum stehen, ohne dass klar wird, wie das geschehen soll.

Alles in allem wirft das Spahn-Papier mehr Fragen auf als es beantwortet. Aber damit wird immerhin eine Diskussion in der Union angestoßen, die es so bislang noch nicht gegeben hat. In diesem Sinn hat sich auch der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Herbert Reichelt geäußert.

Das "Jens Spahn-Papier gibt es komplett hier.

Hartmut Reiners, 20.1.11