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GKV
Beitragssatz, Finanzierung, GKV-PKV
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18,7 Millionen Hartz IV-Empfänger zwischen 2007 und 2017 bedeuten auch zig Milliarden Euro Mindereinnahmen für die GKV
Seit Beginn der erklärten Politik zur Kostendämpfung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 1977 gehört paradoxerweise der Verschiebebahnhof von eigentlich aus Steuermitteln zu finanzierenden Ausgaben (z.B. die familienpolitisch für sinnvoll erachtete beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehepartnern, der Aufbau der GKV in den neuen Bundesländern, Absenkung der von der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlenden GKV-Beiträge) zum Stammrepertoire der Gesundheitspolitik.
Dies setzt sich mit der Einführung des Arbeitslosengelds II durch die Hartz-Gesetzgebung bruchlos und massiv fort.
In einem Gutachten des IGES-Instituts für das Bundesgesundheitsministerium vom 7. Dezember 2017 wurde auch gezeigt wie viel die Bundesregierung zu Lasten der GKV einspart:
• Um die bei vielen langjährigen Hartz IV-Empfängern sowieso überdurchschnittlichen Gesundheitsausgaben decken zu können, hätte die GKV 2016 15,486 Milliarden Euro einnehmen müssen. Tatsächlich waren es aber nur 5,896 Mrd. Euro, d.h. nur rund 38%.
• Statt der knapp 100 Euro, die der Bund monatlich für jeden Hartz IV-Bezieher Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahl, wäre ein monatlicher Beitrag zwischen 275,31 Euro und 289,20 Euro kostendeckend.
• Dass diese Beträge nicht außerhalb des Finanzhorizonts der Bundesregierung liegen zeigt die Tatsache, dass in der PKV versicherte Hartz IV-Bezieher bis zu 341 Euro Beiträge erhalten.
Wer hier vielleicht noch denkt, dass es sich hier um ein Einjahresereignis handelt, wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eines Schlechteren belehrt. Auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann zur Anzahl der Hartz IV-Empfänger seit 2005 antwortete die parlamentarische Staatssekretärin des BMAS am 13. März 2018, zwischen 2007 und 2017 hätte es 18,23 Millionen so genannte Regelleistungsberechtigte gegeben, darunter 5,47 Millionen unter 15-Jährige. Auch wenn diese nicht die gesamte Zeit mit Hartz IV leben mussten, lässt sich bei durchschnittlich rund 5 Millionen Hartz IV-Bezieher pro Monat (im Februar 2018 waren es laut der Bundesagentur für Arbeit 5,95 Millionen, von denen 4,26 erwerbsfähig waren) leicht schätzen, dass für diese 10 Jahre der GKV mindestens 70 bis 80 Mrd. Euro zu wenig Beiträge bezahlt worden sind und diese für die Versorgung notwendigen Beträge solidarisch von den restlichen Beitragszahlern bezahlt worden sind.
Darüber hinaus zeigen aber diese Zahlen, dass Hartz IV-Armuts- oder Mangelerfahrungen durchaus zur Normalität breiter Bevölkerungsteile gehören. Wäre nicht die deutlich höhere Beitragszahlung für die in der PKV versicherten Personen, könnte die Bundesregierung eventuell noch darauf hinweisen, dass in der GKV als Solidargemeinschaft (§ 1 SGB V) der Beitrag nicht kostendeckend sein muss, sondern die höheren Ausgaben für viele Versicherte durch Beiträge von anderen Versicherten, die deutlich weniger Ausgaben haben als sie Beiträge zahlen, ausgeglichen wird.
Das IGES-Gutachten GKV-Beiträge der Bezieher von ALG II. Forschungsgutachten zur Berechnung kostendeckender Beiträge für gesetzlich krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld im SGB II von M. Albrecht et al. Ist kostenlos erhältlich.
Die Auskünfte zur Anzahl der Hartz IV-Empfänger 2007-2017 findet man in der Bundestagsdrucksache 19/1241 auf den Seiten 52ff.
Bernard Braun, 26.3.18