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Die "Geschäfte" des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Krankenversicherung im Jahr 2006

Artikel 0922 Ausnahmsweise keine Studie und kein Survey, sondern ein Geschäftsbericht. Der "Geschäftsbericht 2006 des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)" ist aber ein Bericht, der auf 127 Seiten in geballter Form eine Menge darüber sagt wie, durch wen und mit welchen Argumenten es zu dem aktuellen Leistungsspektrum in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt. Will sagen: Noch so beeindruckende Untersuchungsergebnisse über die Notwendigkeit und Wirksamkeit von Leistungen allein reichen nach geltendem Recht nicht aus, um sie als GKV-Leistungen zu etablieren. Ohne den G-BA geht in der GKV zunehmend nichts mehr.

Der G-BA ist auf der Grundlage des durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz seit dem 1. Januar 2004 geltenden § 91 SGB V ein so genannter "untergesetzlicher Normgeber", der gestützt auf die Arbeit im Entscheidungsorgan G-BA selber und einer Fülle von sachbezogenen Unterausschüssen (z. B. zur Häuslichen Krankenpflege, zu DMPs, Bedarfsplanung oder externe stationäre Qualitätssicherung) darüber entscheidet, welche neuen und auch alten Leistungen die Zulassungskriterien als GKV-Leistungen erfüllen. Da im Bereich der Beurteilung von Wirksamkeit evidente wissenschaftliche Nachweise eine faktisch entscheidende Rolle spielen, wird der G-BA u.a. durch das ebenfalls noch nicht lange bestehende "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)" expertlich beraten und unterstützt. Entscheidungen des G-BA bedürfen, um wirksam zu werden, dann nur noch der Bestätigung und des Inkraftsetzens durch das Bundesminsterium für Gesundheit.

Wer wissen will, wie der G-BA strukturiert ist, um wie viele Leistungen er sich 2006 gekümmert hat, warum bestimmte Leistungen auf der Agenda standen und welche Argumente dann zu der bestimmten Entscheidung geführt haben, findet im "Geschäftsbericht" kompakte und eindrucksvolle Darstellungen. Das Spektrum der Entscheidungen reicht vom Januar über denm Juni und den Dezember 2006 vom Beschluss einer Richtlinie "Methoden vertragsärztlicher Behandlung" über den Beschluss weitreichender neuer Standards für die Psychotherapie (mit Leistungsein- und -ausschlüssen) bis zu einem Beschluss von Qualitätskriterien für die stationäre Behandlungsmethode "ACI am Kniegelenk". Dazwischen geht es außerdem noch um eine Erweiterung der Festzuschussregelungen für Zahnersatz, kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2, Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien für Arbeitslose oder die Aufnahme des Marfan-Syndroms in den Leistungskatalog.

Der hauptamtliche Vorsitzende des G-BA, der langjährige Justiziar der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Rainer Hess, geht in seiner Zusammenfassung auch auf einige gesundheitspolitische Streitpunkte über die Arbeit des G-BA ein. Dazu gehört ein "Nachhut-Gefecht" über die ursprünglichen politischen Absichten, die G-BA-Vertreter zu verhauptamtlichen, das Hess zufolge die Akteure von den Selbstverwaltungen in der GKV abgekoppelt hätte und die Akzeptanz ihrer Entscheidungen "massiv" beeinträchtigt hätte.

Trotzdem wird es nach geltendem Gesetz Mitte 2008 zumindest ein Häppchen Verhauptamtlichung geben: Dann nämlich werden die bisher ehrenamtlichen Unparteiischen durch drei hauptamtliche Unparteiische ersetzt. So etwas könnte man also einen Pyrrhussieg nennen!?

Wo Hess auch noch Probleme sieht, ist die politische Entscheidung, dass alle Entscheidungen für alle Leistungsbereiche durch eine einzige sektorenübergreifende Beschlusskammer getroffen werden müssen: "Damit entscheiden demnächst Vertreter von Selbstverwaltungen auf der Leistungserbringerseite über Angelegenheiten mit, für deren Umsetzung - etwa in Verträgen - sie keine Verantwortung zu tragen haben." Unschwer zu prognostizieren wird es daher ein erhebliches "Gerangel" um die Besetzung dieser Positionen und wahrscheinlich zu Dauerstreitigkeiten über die Sachgerechtigkeiten ihrer Entscheidungen.

Da Herr Hess selber die Gelegenheit des Vorwortes zum Geschäftsbericht für durchaus berechtigte oder nachvollziehbare kritische Anmerkungen nutzt, ist es schade, dass er dies nicht auch noch zu anderen oft kommunizierten Mängel der G-BA-Konstruktion macht: Dies gilt z. B. für die Schwachstellen der Legitimation des G-BA und der Realität seiner aktiven Verankerung in "der Selbstverwaltung". Selbst wenn man die Anwesenheit von allerdings nicht entscheidungsberechtigten Patienten(organisations)vertretern konzediert, ist beim besten Willen nicht zu erkennen, wie der G-BA durch GKV-Versicherte legitimiert ist. Der Verweis auf die Präsenz von Selbstverwaltungsvertretern auf der GKV-Seite ist formal berechtigt, aber de facto eine "Luftnummer". Formal sind natürlich hauptamtliche Vorstandsmitglieder von Krankenkassen und ihren Verbänden seit 1993 Teil der Selbstverwaltung, haben aber aus vielen Gründen, die ihnen aber auch nicht ausschließlich persönlich anzulasten sind, nichts oder wenig mit der Interessenswelt der Versicherten zu tun. Die wirklichen Versicherten- oder Arbeitgebervertreter, die zumindest formal von ihrer Basis gewählt oder legitimiert wurden (meist aber nicht durch richtige Sozialwahlen), kann man in den Gremien des G-BA aber mit der Lupe suchen.
Wenn man sich ansieht, in die Lebenswelt welcher Versicherten, Patienten und Leistungserbringer sich Entscheidungen des G-BA wie einmischen, schränkt diese Unterrepräsentation basislegitimierter Selbstverwalter seine Wirksamkeit, Akzeptanz und Effizienz ein.

Den 127 Seiten umfassenden "Geschäftsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses 2006" gibt es als PDF-Datei hier.

Bernard Braun, 19.9.2007