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eHealth / IT: Versichertenkarte, Patientenakte


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E-Rezepte sind nicht fehlerfreier als handschriftliche Rezepte oder der Mythos der Fehlerfreiheit und Nützlichkeit von E-Health.

Artikel 1972 Elektronische Arzneimittelverordnungen gehören seit Beginn der Einführung von Informationstechnologien in Arztpraxen und Krankenhäuser zu den vorgeblich multinützlichen Vorzeigetools der von Regierungs-, Krankenversicherungs- und Geräteherstellern systematisch forcierten Elektronisierung weiter Teile der Gesundheitsversorgung. Wer könnte angesichts der nicht seltenen und immer wieder belegten nicht zuletzt gesundheitsgefährdenden Fehlern in handschriftlichen Rezepten gegen elektronische Rezepte sein: Praktisch fehlerfrei und damit qualitätssichernd oder gar -verbessernd, kostengünstiger und auch noch papierlos?

Die gerade in der Fachzeitschrift "Journal of American Medical Information Association" veröffentlichten Ergebnisse einer retrospektiven Untersuchung von 3.850 computergenerierter Rezepten niedergelassener Ärzte, die innerhalb von vier Wochen im Jahr 2008 bei mehreren Geschäfts-Apotheken in drei US-Staaten eingingen, zeigten, dass auch E-Rezepte keineswegs fehlerfrei sind.

Die Ergebnisse zeigen, dass es sich hier auch nicht um "Ausrutscher" handelt, sondern um ein quantitativ und qualitativ häufiges und ernstes Versagen der Technik:

• Insgesamt 11,7% der Rezepte enthielten irgendeine Sorte von Fehler.
• Die Fehlerraten schwankten je nach Verschreibungssystem zwischen 5.1% und 37.5%.
• Auch wenn keines der Rezepte, die von einer Gruppe von Klinikern bewertet wurden, lebensgefährliche Fehler enthielt, enthielten insgesamt 4% aller Rezepte Fehler, die ernst genug waren, um zu einem unerwünschten Ereignis führen zu können. Dazu gehörten in einigen Fällen auch Hinweise zur Überdosierung.
• Der häufigste Fehler (60,7%) waren Auslassungen von Daten (z.B. Informationen über die Dauer der Einnahme, die Dosis oder Häufigkeit der Einnahme) über und zu dem verordneten Medikament.
• Damit sind E-Rezepte in etwa so fehlerträchtig wie das frühere Studien für handschriftliche Rezepte immer wieder nachgewiesen haben.

Die AutorInnen empfehlen in jedem Fall bei der weiteren Verbreitung von E-Rezeptausstellungssystemen systematisch auf Fehlerquellen zu achten und einige der offensichtlichsten Lücken im Verschreibungssystem zu schließen. So sollte z.B. technisch dafür gesorgt werden, dass in keinem Rezept wichtige Informationen nicht auftauchen, unvollständige Arzneimittelnamen "durchgehen" oder unangemessene Abkürzungen auftauchen. Außerdem empfehlen die AutorInnen, dass jede Angabe zur Dosis von einem eingebauten Rechner errechnet wird und nicht den "Rechenkünsten" der Ärzte überlassen bleibt.

Selbst wenn diese jetzt bekannt gewordenen Fehlerquellen aber technisch geschlossen werden können, sollte von der weiter fortbestehenden Möglichkeit von Fehlern bei der Ausstellung von E-Rezepten und bei anderen Highlights von E-Health ausgegangen werden, die nur durch IT- oder E-Health-kritische systematische Studien identifiziert werden können.

Warum werden eigentlich bei der Einführung dieser Technologien (z.B. bei der Ende dieses Jahres für 10% der GKV-Versicherten beendeten Zwangseinführung der elektronischen Gesundheitskarte) nicht vergleichbare harte und klare Nachweise eines evidenten Nutzen bzw. der Schadensfreiheit verlangt wie es in der Evidence based medicine für Arzneimittel oder neue Therapien immer mehr verlangt werden? Bei dieser Gelegenheit sollte auch im deutschen Gesundheitssystem nicht nur nach dem Auftreten von Fehlern geschaut werden, sondern auch die Versprechungen der Anbieter für die Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit gründlich verifiziert und evaluiert werden.

Von dem Aufsatz "Errors associated with outpatient computerized prescribing systems" von Karen C Nanji et al., der in der Fachzeitschrift "Journal of American Medical Information Association (JAMIA)" am 29. Juni 2011 "Online First" veröffentlicht wurde, gibt es kostenlos nur ein Abstract.

Bernard Braun, 3.7.11