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GKV
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FDP?! Mehr Staatsfinanzierung und Sozialbürokratie durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge mit Sozialausgleich

Artikel 1858 FDP-Politiker sind derzeit für eine Menge Überraschungen gut: Wirtschaftsminister Brüderle fordert unisono mit der Bundeskanzlerin Merkel höhere Löhne, die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gruß, fordert die Streichung des Elterngelds für Personen, die alleinstehend mehr als 250.000 € und als Ehepaar mehr als 500.000 € Jahreseinkommen beziehen und Gesundheitsminister Rösler leitet den Einstieg in die Verstaatlichung der GKV-Finanzierung ein.

Letzteres ist das Fazit der gerade veröffentlichten Studie "Anmerkungen zum geplanten Sozial-ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung" des "Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie der Universität zu Köln (IGKE)". Die Autoren Lüngen und Büscher beschäftigen sich hier mit den erwünschten, bekannten und weniger bekannten und evtl. unerwünschten Effekten der mit dem jüngsten GKV-Finanzierungsgesetz erfolgten grundsätzlichen Umstellung auf einkommensunabhängige Zusatzbeiträge mit einem Sozialausgleich aus Steuermitteln als einzig verbleibender Stellschraube, künftige Ausgabenzuwächse in der GKV finanzieren zu können.

Wer angesichts der bisherigen Zusatzbeitragswirklichkeit annahm, es ginge auch künftig um kleine Beträge, der irrt sich nach den Berechnungen des IGKE gewaltig.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie lauten nämlich so:

• Auch wenn Zusatzbeiträge in nächster Zukunft aus Gründen der Wettbewerbs-Optik nur zögerlich erhoben werden sollten, wird es wegen der mit ihnen noch einzig verbliebenen Möglichkeit, zusätzlich notwendige Einnahmen zu erzielen bald verbreitet zu Zusatzbeiträgen kommen müssen: "Daher gilt ein Szenario, in dem sich Krankenkassen (und mit ihnen die Mitglieder) im Gleichschritt an beständig steigende höhere Zusatzbeiträge gewöhnen müssen. Ein Wechsel der Krankenkasse wird kaum noch finanziell vorteilhaft sein, sofern sämtliche Krankenkassen Zusatzbeiträge einheben müssen. Somit könnte gelten, dass sobald Zusatzbeiträge notwendig geworden sind, diese umso schneller ansteigen."
• "Beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 20 €, so werden 14,8 Mio. Haushalte von dem Verfahren des Sozialausgleichs betroffen sein. Dies sind insbesondere auch Rentnerhaushalte (31% aller Ausgleichsfälle). Jedoch werden in diesen Haushalten auch 3,1 Mio. Kinder unter 16 Jahren leben. Insgesamt werden rund 35% aller Mitglieder der GKV in einem Haushalt leben, der vom Sozialausgleich betroffen ist.
• Steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 50 €, erhöhen sich die Anteile stark. Dann werden bereits 72% aller Mitglieder der GKV in Haushalten leben, die vom Sozialausgleich betroffen sind, bzw. 27,8 Mio. Haushalte in Deutschland.
• Dies bedeutet nach Ansicht der IGKE-Forscher aber Folgendes: "Die überraschende Folge dieser Überwälzung von Kostensteigerungen allein auf die Mitglieder der GKV ist, dass innerhalb eines überschaubaren Zeitraums alle Ausgabensteigerungen der Krankenkassen voll aus Steuermitteln zu bestreiten sind. Bei mäßigen 2% Ausgabenstei-gerungen gegenüber den Einnahmen wird innerhalb von 15 Jahren bereits jedes Mitglied auf Sozialausgleich haben, da die Belastung an der Beitragsbemessungsgrenze angekommen sein wird."
• Und damit führt die Zusatzbeitragsfinanzierung mit der politisch gewollten alleinigen Belastung der GKV-Mitglieder mit sämtlichen künftigen Ausgabensteigerungen über steigende Zusatzbeiträge "nur noch zu höheren Ansprüchen aus Steuermitteln führen. Der Staat finanziert dann die Dynamik der GKV voll, umgekehrt wissen die Krankenkassen dann, dass eine Anhebung der Zusatzbeiträge nicht mehr zu Abwanderung der Mitglieder führen wird, da der Staat bei allen Mitgliedern einspringt. Werden höhere Steigerungsraten der Ausgaben unterstellt, tritt dieser Effekt bereits früher ein, bei 4% Steigerung beispielsweise bereits in etwa 10 Jahren."
• Die restlichen Eckpfeiler der aktuellen Gesundheitspolitik verschärfen diese Trends auch noch. Dies gilt vor allem für die Absicht, die Abwanderung von GKV-Mitgliedern in die PKV aktiv zu fördern, die erklärte Abstinenz die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze massiv anzuheben und dem Verzicht auf massive Kostendämpfungen z.B. durch die Bewältigung des Problems der Über- und Fehlversorgung.
• Fazit: Entgegen vielen Ankündigungen und Versprechungen führt der einkommensunabhängige Sozialausgleich "insgesamt zu einer hohen Belastung von Beziehern geringer Einkommen weit über die im Gesetz vorgesehenen 2% hinaus, … führt zu stark steigenden Aufwendungen für Verwaltung, die mehrere Millionen Haushalte betreffen, und führt letztendlich zu einer staatlichen Übernahme der Dynamik der Gesundheitsausgaben."

Damit ist aber der Reigen ökonomisch und sozial unerwünschter Effekte keineswegs vollständig: Hinzu kommt etwa der unter den gegebenen Rahmenbedingungen naheliegende Anreiz, als Kasse möglichst viel zusatzbeitragspflichtige Mitglieder und möglichst wenige beitragsfreie Mitversicherte zu versichern. Und schließlich kostet die Sozialausgleichsbürokratie nicht nur viel Geld, sondern auch einen Teil des bisherigen sozialen Vertrauensklimas und fördert wahrscheinlich eher den befürchteten "Missbrauch" bei Angaben zu den Einkünften.

Weitere Einzelheiten und umfangreiche Zahlentabellen enthalten die 22 Seiten umfassenden und als Nummer 2/2010 der Instituts-Studien am 7.10.2010 erschienenen "Anmerkungen zum geplanten Sozialausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung", die kostenlos erhältlich sind.

P.S. Stellt man die gerade geschilderte Situation für die rund 90% in der GKV versicherten BürgerInnen dem Elterngeldopfer für die maximal 1 % der deutschen Bevölkerung gegenüber, welche die eingangs genannten Einkommensgrenzen überschreiten, muss man sich keine Sorgen mehr machen, dass sich die FDP bei sozialen Grundfragen untreu geworden ist.

Bernard Braun, 12.10.10