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GKV
Beitragssatz, Finanzierung, GKV-PKV


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Wie sich die Sozialversicherungsbeiträge um bis zu 6,7 Beitragspunkte senken ließen - die versicherungsfremden Leistungen

Artikel 2625 Zu den gewichtigsten und in unregelmäßigen Abständen kritisch betrachteten "Zügen" auf dem "Verschiebebahnhof" von beträchtlichen Ausgaben zu Lasten der Sozialversicherungsträger gehören die so genannten versicherungsfremden Leistungen. Dabei handelt es sich um gesellschaftspolitisch gewollte oder erwünschte Leistungen, die nicht dem Charakter der Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung entspringen oder entsprechen, also "eigentlich" auch nicht mit den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (letzteres ist letztlich auch als Lohnbestandteil eine Arbeitnehmerleistung) bezahlten Beiträgen finanzieret werden dürften, sondern aus Steuermitteln.

Dass es dabei nicht um die sprichwörtlichen Peanuts geht, zeigt die aktuellste Studie zum Thema für das "Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)" der Böckler-Stiftung. Danach beliefen sich die versicherungsfremden, also nicht adäquat finanzierten Leistungen 2016 auf folgende Beträge:

• Nach Verrechnung der versicherungsfremden Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (vor allem die familienpolitisch erwünschte beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Jugendlichen und nicht erwerbstätigen Ehegatten der Mitglieder oder beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder der Rentner) mit dem Bundeszuschuss in die GKV-Kassen kosteten versicherungsfremde Leistungen die GKV 28,7 Milliarden Euro, also knapp 13% ihrer Gesamteinnahmen in Höhe von 224,15 Mrd. Euro.
Dabei dürfte es sich um einen Mindestbetrag handeln, da zum einen die Ausgabenschätzungen differieren und zum anderen dabei noch beispielsweise die beträchtlich über den Einnahmen liegenden Ausgaben für Bezieher von Arbeitslosengeld fehlen.
• Je nach Schätzung schwanken die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen (z.B. Renten für Spätaussiedler, diverse Leistungen vor dem Beginn der normalen Altersrenten, Hinterbliebenenrente) ach Abzug der Bundeszuschüsse aus Steuermitteln der Gesetzlichen Rentenversicherung zwischen 26,1 und 48,5 Mrd. Euro.
• Bei der Bundesagentur für Arbeit liegt der Betrag für versicherungsfremde Leistungen (z.B. Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, spezielle Maßnahmen für Jüngere) nach Abzug von Zuschüssen aus Steuern 3.3 Mrd. Euro.
• Insgesamt mussten die drei Sozialversicherungsträger im Jahr 2016 versicherungsfremde Leistungen in Höhe von minimal 58,1 und maximal 80,5 Mrd. Euro aus ihren Beiträgen finanzieren.

Würden alle diese Leistungen wegen ihres gesellschaftlichen Charakters aus Steuermitteln finanziert, könnten die Träger entweder ihre Leistungsniveaus erhöhen oder die Beiträge senken. Bei der Rentenversicherung könnte der Betrag zwischen 2,2 und 4,2 Beitragspunkte sinken, in der GKV um 2,2 Prozentpunkte und in der Arbeitslosenversicherung um 0,3 Punkte. Die in internationalen Vergleichen regelmäßig beklagte Sozialbeiträge"last" könnte also im Extremfall um insgesamt 4,7 bis 6,7 Beitragspunkte sinken. Wenn man erlebt, mit welchem Aufwand um die Reduktion von wesentlich weniger Beitragssatzpunkten oder um bescheidenste Erhöhungen der Leistungsausgaben z.B. in der GKV gerungen wird, ist die fast immer geringe Rolle, die dabei die Fehlfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen, verwunderlich, aber durchaus erklärlich.

Der Autor der Studie verweist zu Recht darauf, dass bei der Umfinanzierung zu Lasten der Steuerkasse "nicht angestrebte Verteilungseffekte entstehen" könnten, also z.B. die dann möglicherweise fälligen Steuererhöhungen (z.B. im Fall einer Mehrwertsteuererhöhung) vorrangig die BürgerInnen mit geringem oder mittleren Einkommen, also zum Großteil Sozialversicherte treffen könnten.

Die im April 2018 veröffentlichte, 20 Seiten umfassende Studie Versicherungsfremde Leistungen der Sozialversicherung von V. Meinhardt (Reihe: IMK Studies, Nr. 60.) ist kostenlos erhältlich.

Bernard Braun, 10.5.18