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GKV
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8% Lohnkluft zwischen Männern und Frauen von insgesamt 23 % ist Ungleichbehandlung Gleicher oder Diskriminierung

Artikel 1863 Jetzt wollte auch das Statistische Bundesamt bzw. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genau wissen was Andere schon vor längerem geklärt hatten: Warum verdienen Frauen in Deutschland so häufig weniger als Männer? Liegt dies an strukturellen Gründen wie der unterschiedlichen Qualifikation oder Bereitschaft und Möglichkeit, sich mit betrieblichen Bedingungen zu arrangieren oder werden gleich gut qualifizierte Frauen "einfach" massiv benachteiligt? Es nutzte dazu die Daten der Verdienststrukturerhebung des Jahres 2006.

Im Untersuchungsjahr 2006 betrug der so genannte "Gender Pay Gap" 23 % zu Ungunsten der erwerbstätigen Frauen. Während Frauen im Jahr 2006 einen Bruttostundenlohn von 13,91 Euro erzielten, belief sich der Durchschnittsverdienst der Männer auf 17,99 Euro.

Rund zwei Drittel dieses Unterschieds sind auf strukturell verschiedene arbeitsplatzrelevante Merkmale zurückzuführen, wie die sich deutlich von den Männern unterscheidende Berufs- und Branchenwahl (erklären 4 Prozentpunkte der Lohnkluft), die Führungsbereitschaft und Qualifikation (erklären 5 Prozentpunkte), die höhere Bereitschaft bzw. der wegen familiären Bedingungen vorhandene Zwang Teilzeit zu arbeiten und die Beschäftigung in geringfügigen Tätigkeiten (erklärt 2 Prozentpunkte).

8% der Lohnkluft treten aber auch dann auf, wenn Männer und Frauen die gleiche Tätigkeit ausübten, über einen äquivalenten Ausbildungshintergrund verfügten, in einem vergleichbar großen privaten bzw. öffentlichen Unternehmen tätig wären, das auch regional ähnlich zu verortet ist (Ost/West; Ballungsraum/kein Ballungsraum), einer vergleichbaren Leistungsgruppe angehörten, einem ähnlich ausgestalteten Arbeitsvertrag (befristet/unbefristet; mit/ohne Tarifbindung, Altersteilzeit ja/nein, Zulagen ja/nein) unterlägen, das gleiche Dienstalter und die gleiche potenzielle Berufserfahrung aufwiesen sowie einer Beschäftigung vergleichbaren Umfangs (Vollzeit/Teilzeit) nachgingen.

Auch wenn die Vorzeichen der gegenwärtigen Gesundheitspolitik auf einkommensunabhängiger Finanzierung stehen, spielt der hier genauer quantifizierte und qualifizierte Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen im Bereich der einkommensabhängigen Beitragsfinanzierung z.B. der GKV eine gewichtige Rolle. Auch dieser Teil der Einnahmenschwäche der GKV ist also sozial oder politisch vermeidbar.

Das ungleiche Bild zeigt u.a. noch die folgenden Facetten:

• "Bei zusätzlicher Berücksichtigung des Alters ergaben die Auswertungen, dass sich der Unterschied im Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern mit dem Übergang von einer Altersklasse zur nächsten sukzessiv erhöht. Insbesondere in den Altersklassen, in denen die Familienplanung einsetzt, ließ sich ein deutlicher Anstieg des Gender Pay Gap feststellen. Dies könnte damit zusammenhängen, dass gerade diese Phase bei Frauen häufig durch schwangerschafts- und erziehungsbedingte Erwerbsunterbrechungen sowie eine anschließende Reduzierung der Arbeitszeit bestimmt wird."
• Insbesondere bei Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern (44 %) und Geschäftsfüh- rern (37 %), aber auch bei Verkäufern (31 %), Bankkaufleuten (30 %) sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern (28 %) fällt der Gender Pay Gap überdurchschnittlich hoch aus. Die Tatsache, dass es die Lücke auch bei Frauen in Leitungspositionen gibt (größer als 25%), also in Tätigkeiten mit einer gewissen Machtfülle, unterstreicht die Beobachtung, dass Frauen prinzipiell nicht offensiv genug auf einem mit Männern vergleichbaren Einkommen bestehen. Bei Kassierern (sieben Prozent), Krankenschwestern bzw. -pflegern, Kellnern (jeweils sechs Prozent) und Köchen (drei Prozent) ließen sich hingegen nur geringe Unterschiede im Bruttostundenverdienst beobachten.
• Eine mit knapp 16 % eher unterdurchschnittliche Lohnspreizung zwischen Männern und Frauen ließ sich für Beschäftigte mit Tarifbindung konstatieren. Bei den Arbeitnehmern, die keiner derartigen Bindung unterliegen, fällt der Gender Pay Gap mit rund 30 % annähernd doppelt so hoch aus. Neben vergleichsweise geringen Unterschieden in der Leistungsgruppenstruktur, stellt auch die Existenz von Arbeitnehmervertretungen einen möglichen Erklärungsansatz für den eher geringen Verdienstabstand der Beschäftigten mit Tarifbindung dar.

Die Vermutung, dass die möglicherweise durch Diskriminierung erklärbare Lohnkluft von 8 % noch kleiner würde, wenn weitere Determinanten der Verdiensthöhe mitberücksichtigt würden, wird hoffentlich in weiteren Studien untersucht werden.

Der im Oktober 2010 erschienene, 91 Seiten umfassende Projektbericht "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen 2006" des Statistischen Bundesamtes ist komplett kostenlos erhältlich.

Bernard Braun, 25.10.10